Saubere Energie direkt von der Sonne
Das EU-Label und EU-Ecolabel gibt es seit den 1990er-Jahren. Das EU-Ecolabel dient zur Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen mit vergleichsweise geringen Auswirkungen auf die Umwelt. Das EU-Label hingegen ordnet Geräte für den Verbraucher leicht verständlich in Energieeffizienzklassen ein. Beide Label sind in der gesamten Europäischen Union gültig.
Das EU-Label für Geräte mit relevantem Energieverbrauch, auch als EU-Energielabel bekannt, gibt es bereits seit 1998. Es ordnet Geräte in Energieeffizienzklassen ein, die als Piktogramm dargestellt werden und so vom Verbraucher auf einen Blick zu erkennen sind. Die Energieeffizienzklassen reichen von A bis G, wobei A die Geräte mit dem geringsten Verbrauch auszeichnet. Kennzeichnungspflichtig sind unter anderem Autos, Dunstabzugshauben, E-Backöfen, Geschirrspüler, Gefriergeräte, Kühlschränke, Klimageräte, Lampen, Leuchten, Staubsauger, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Weinlagerschänke. Das EU-Label hat dafür gesorgt, dass der Marktanteil von besonders energieeffizienten Geräten stetig gestiegen ist – und weiter steigt.
Seit dem November 2012 müssen auch Pkw- und bestimmte Lkw-Reifen ein EU-Energielabel tragen. Das sogenannte Reifenlabel informiert über Rollwiderstand, Nassbremseigenschaften und Außenfahrgeräusch. Rollwiderstand und Nässeeigenschaften werden wie beim EU-Energielabel in Effizienzklassen unterteilt. Sie reichen jeweils von A bis E, wobei A den Bestwert markiert. Somit können Verbraucher verschiedene Reifen besser vergleichen. Beim Außengeräusch wird lediglich die Lautstärke in Dezibel angegeben, eine Klassifizierung findet hier nicht statt.